02236/3932-0  Geschäftsstelle: Römerstr. 151 - 50389 Wesseling
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Vom Rettungsschwimmer zur/zum Fachangestellten für Bäderbetriebe

Die Aufgaben des Fachpersonals in den öffentlichen Bädern sind vielfältig.

Das Bäderfachpersonal ist nicht nur für die Wasseraufsicht und die Betreuung der Badegäste zuständig. Auch die sachkompetente Betreuung der technischen und baulichen Anlagen, mit all den dazugehörigen Einrichtungen, sowie die Gewährleistung der Hygiene und der DIN-gerechten Wasserqualität gehören zu dem verantwortlichen Tätigkeitsbereich der Betriebsaufsicht in unseren öffentlichen Bäderanlagen.

Zielgruppe
Schon mit dem Nachweis einer 4,5-jährigen Tätigkeit in einem Schwimmbad als hauptamtlicher Rettungsschwimmer, Hilfsschwimmmeister oder Badewärter kann die Zulassung zur externen Berufsabschlussprüfung zur Fachangestellten für Bäderbetriebe oder zum Fachangestellten für Bäderbetriebe erteilt werden.

Um engagierten Interessentinnen und Interessenten den Einstieg in einen Beruf mit Zukunft zu ermöglichen, bietet die nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierte Bundesfachschule des BDS einen Intensivlehrgang mit anschließender Abschlussprüfung an.

Voraussetzung
1.
Mindestens 4,5-jährige Berufspraxis oder
2. Nachweis von entsprechenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen durch Vorlage von Zeugnissen
3. Gute körperliche Fitness (empfohlen wird das Rettungsschwimmabzeichen in Silber, nicht älter als 3 Jahre)

Prüfungszulassung durch die jeweils zuständige Stelle nach BBiG (Berufsbildungsgesetz) muss vorliegen! Adressen der zuständigen Stellen als Anlage

Informationsunterlagen fordern Sie bitte beim Bundesverband Deutscher Schwimmmeister, Bundesfachschule, Römerstr. 151, 50389 Wesseling, Tel.Nr. 02236/3932-11 - 02236/3932-0 oder per Mail: geschaeftsstelle@bds-ev.de an.

Kontakt Bundesfachschule

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