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Aktuelles

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

Die Krise schreitet weiter voran, der Höhepunkt scheint noch nicht erreicht zu sein. Trotzdem machen sich unsere Experten bereit und somit auch Gedanken über den Eintritt unserer Gesellschaft in einen einigermaßen sicheren Wiederbeginn in unser Gesellschafts- und Wirtschaftsleben. Auch wir werden schon teilweise angerufen und gefragt, wie es denn mit dem zukünftigen Betrieb unserer Bäder weitergehen könnte und kann.

Sicherlich können wir nicht entscheiden wann unsere Bäder wieder aufmachen. Das liegt in der Hoheit unserer Landes- oder Bundesregierung. Die haben über die Schließung unserer Bäder und der öffentlichen Freizeiteinrichtungen entschieden. Unseren Fachkräften, Kolleginnen, Kollegen und Mitarbeiter in den Bädern bleibt das gemeinsame Ziel Neuansteckungen zu vermeiden. Das heißt es müssen alle Maßnahmen, die die Hygiene und Besuchskoordination betreffen, unter allergrößten Schutzvorkehrungen eingeleitet und durchgezogen werden. Davon abgesehen sehen auch wir keinen Grund die Bäder insbesondere auch die Freibäder länger als nötig geschlossen zu halten. Aber es sind nun mal heute leider besondere Zeiten, in denen es nun einmal mehr nicht nur die Pflicht der Betreiber, sondern auch die Gäste in unseren Einrichtungen eine erhöhte Sorgfaltspflicht an den Tag legen müssen.

Sollten die Bäder und Freizeiteinrichtungen wieder geöffnet und betrieben werden, sollten unter allen Umständen die noch immer geltenden und allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten und durchgezogen werden. Wichtig bei einer vorzeitigen Öffnung unserer Einrichtungen ist der sichere und schadensabwehrende Umgang unter Personal und Gästen in den Bädern.

Im Übrigen verweisen wir auch auf den Pandemieplan der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), die sich auch über die technische und betriebliche Öffnung unserer Häuser über eine Rückkehr zur Normalität Gedanken gemacht hat. Ein Datum, wann unsere Bäder wieder geöffnet werden ist uns leider auch nicht bekannt und wird wie schon am Anfang ausgeführt von den zuständigen Landes- oder Bundesbehörden geregelt.

Die Regeln über die Wiedereröffnung nach oder aber auch schon während der Pandemie können sie im Original nachlesen unter www.baederportal.com

Mit kollegialen Grüßen
Peter Harzheim
PRÄSIDENT des BDS e.V.

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